Montag, 20. April 2015

Die Ehe - ein „weltlich Ding“?

Wenn wir Martin Luthers Rede von der Ehe als ein „weltlich Ding“ verstehen wollen, so müssen wir zuerst einen Blick in die Ehe- und Familienlehre des Mittelalters werfen.
Als das Christentum mit der so genannten „konstantinischen Wende“ unter Kaiser Konstantin dem Großen legalisiert und dann unter Kaiser Theodosius dem Großen im Jahre 380 nach unserer Zeitrechnung zur Staatsreligion erhoben wurde, hatte dies einen großen Einfluss auf die damalige Familienpolitik. Seit Konstantin wurde das Scheidungsrecht stark eingeschränkt: Scheiden lassen durfte man sich nebst dem Ehebruch nur noch, wenn der Ehepartner ein Mörder war, Zauberei oder Grabschändung betrieb.1
Konstantin wird zumeist noch in die römische Spätantike angesiedelt. Er hatte seinen Regierungssitz an das altgriechische Byzantion verlegt, und benannte es in Konstantinopel um. Heute heißt dieser Ort Istanbul. Danach wurde das römische Reich aufgeteilt. Das weströmische Reich ging im Zuge der Völkerwanderung gegen Ende des 5. Jahrhunderts unter. Durch Missionierung wurden auch die neu zugewanderten germanischen Völker christianisiert.
Das Mittelalter kennt drei unterschiedliche Konzepte von Familie. Zunächst das verwandtschaftliche Konzept, nach welchem die Familie die Menge aller Menschen ist, die miteinander verwandt oder verschwägert sind. Im Mittelalter hat die Verwandtschaft starke Bande geknüpft, auf die man sich verlassen konnte. Zugleich behielt die Familie auch weiterhin die Bedeutung des römischen „Domus“, also des Hauses, und meinte damit Besitz und Bewohner eines Hauses unter der Aufsicht des Familienvaters. Eine dritte Bedeutung kam dem explizit christlichen Begriff der „geistlichen Familie“ zu. Hier kam zu den bisherigen Bedeutungen der Familie auch die neue Verwandtschaft durch die Gemeinde hinzu, insbesondere der Taufpaten im Falle der seit dem Beginn des Mittelalters häufigen Kindertaufe. Michael Mitterauer schreibt dazu:
Die Taufpatenschaft ist keineswegs eine urchristliche Institution. Sie entstand aus der Bürgschaft, die Mitglieder der christlichen Gemeinden für Erwachsene abgeben mussten, die durch die Taufe aufgenommen werden wollten. Bei Kindern christlicher Eltern war eine solche Zeugenschaft nicht erforderlich. Dafür musste bei der Taufe von Säuglingen eine erwachsene Person stellver-tretend für sie sprechen. Zunächst waren das Vater und Mutter. Seit dem vierten Jahrhundert verschmolzen die beiden Formen in der Taufliturgie. Auch bei Kleinkindern wurden Bürgen herangezogen, die jedoch nicht – wie bisher bei der Erwachsenentaufe – für das Vorleben der Täuflinge einzustehen hatten, sondern verpflichtet waren, für eine christliche Erziehung der Kinder zu sorgen.“2
So wurden auch die Taufpaten bald zu den „Eltern“ dazu gezählt und waren mit verantwortlich für die Erziehung.
Die Ehelehre des Mittelalters war stark durch den Kirchenvater Augustinus von Hippo beeinflusst. In seiner Schrift „De bono conjugali“ („Vom Gut der Ehe“) legt er seine wichtigsten Grundlinien der Ehelehre dar. Er fragt sich zunächst, weshalb die Ehe denn ein Gut sei, und antwortet:
Und sie scheint mir ein solches nicht nur zu sein wegen der Zeugung von Kindern, sondern gerade auch wegen der von Natur aus gegebenen Gemeinschaft in einer Unterschiedlichkeit des Geschlechts.“3
Auch wenn Augustinus die Ehe in erster Linie als den Ort sieht, an welchem Kinder gezeugt und erzogen werden, ist dies doch nicht der einzige Grund für die Ehe. Er hat auch kein Problem damit, dass die ausgelebte Sexualität innerhalb einer Ehe nicht nur für die Zeugung von Kindern genutzt wird.4 Ein weiteres wichtiges Gut der Ehe ist die Treue. Hierzu führt er die Aussage Pauli an, dass in der Ehe niemand sich selbst, sondern beide einander gegenseitig gehören.5 Für Augustinus ist die Ehe ein Bund, ein Sakrament, und deshalb unauflöslich. Der Bund der Ehe bleibt für ihn bestehen – außer im Fall von Ehebruch oder Tod.6
Dieses augustinische Eheverständnis war für das gesamte Mittelalter maßgeblich. Auch die Reformatoren schlossen sich dem an. Martin Luther war ein Augustinermönch, und auch der Genfer Reformator Johannes Calvin war ein ausgezeichneter Augustinuskenner, was sich in seinen Schriften deutlich niederschlug. Auch wenn man Luther gern mit der Ehe als „weltlich Ding“ in seinem „Traubüchlein“ zitiert, wird dabei oft der Zusammenhang vergessen:
Demnach, weil Hochzeit und Ehestand ein weltlich Geschäft ist, gebührt uns Geistlichen oder Kirchendiener nichts, darin zu ordenen oder regieren, sondern lassen einer iglichen Stadt oder Land hierin ihren Brauch und Gewohnheit, wie sie gehen.“7
Bereits im nächsten Abschnitt berichtigt Luther seine Leser, dass damit lediglich die äußere Form der Trauung gemeint ist:
Weil man denn bisher mit den München und Nonnen so trefflich groß Gepränge getrieben hat in ihrem Einsegenen, so doch ihr Stand und Wesen ein ungöttlich und lauter Menschengeticht ist, das keinen Grund in der Schrift hat, wieviel mehr sollen wir diesen göttlichen Stand ehren und mit viel herrlicher Weise segenen, beten und zieren? Denn ob's wohl ein weltlicher Stand ist, so hat er dennoch Gottes Wort für sich und ist nicht von Menschen ertichtet oder gestiftet wie der Münche oder Nonnen Stand, darumb er auch hundertmal billicher soll geachtet werden denn der klösterliche Stand, welcher billich der allerweltlichst und fleischlichst soll geachtet werden, weil er aus Fleisch und Blut und allerdinge aus weltlicher Witze und Vernunft erfunden und gestift ist.“8
Hier wird klar, dass auch für Martin Luther die Ehe von Gott und nicht als „weltlich Ding“ gestiftet wird. So war also Augustinus mit seiner Ehelehre für die Zeit des Mittelalters und auch die Reformation prägend. Luther schloss sich Augustinus an und sagte lediglich, dass die örtlichen Bräuche einer Eheschließung ein „weltlich Ding“ sind. Wenn jetzt also der Staat sagt, dass die Ehe standesamtlich festgehalten werden soll, so ist das etwas, wogegen wir nicht aufbegehren müssen, denn dieser Brauch ist laut M. Luther „ein weltlich Ding“. Was aber eine Ehe ist (und was keine Ehe ist), das ist auch nach ihm keinesfalls ein weltlich Ding, denn Gott hat die Ehe geschaffen und definiert sie somit auch. 

 
1Siehe Saar, Stefan Chr., Ehe – Scheidung – Wiederheirat, S. 74
2Mitterauer, Michael, in: Gestrich / Krause / Mitterauer, Geschichte der Familie, S. 187
3Augustinus, Aurelius, On the Good of Marriage, in: Schaff, Philip, Nicene and Post-Nicene Fathers, Series I, Volume 3, Abschnitt 3, S. 585, Übs.: JE
4Ebd., Abschnitt 12, S. 593
5Ebd., Abschnitt 4, S. 586
6Ebd., Abschnitt 7, S. 589
7BSLK, S. 528
8BSLK, S. 529

Große Teile dieses Texts erschienen zunächst in meiner Auseinandersetzung mit dem EKD-Familienpapier (S. 25 - 27). Für diesen Beitrag wurde Einzelnes leicht angepasst und ergänzt.

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